Richtig geparkt und trotzdem abgeschleppt? |
![]() ![]() Doch ein solches Halte- oder Parkverbot muss mit einem gewissen Vorlauf angekündigt werden. Meist sind das drei Tage, bevor das Verbot gilt. Der Fahrzeughalter hat dann so lange Zeit, einen neuen Parkplatz zu suchen. Das gilt jedoch auch, wenn er verreist oder krank ist und das angekündigte Halte- oder Parkverbot gar nicht zur Kenntnis nehmen kann. Räumt er den Parkplatz nicht, kann er abgeschleppt werden. Er muss die Kosten für das Abschleppen und unter Umständen auch ein Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit tragen. Bildquelle: Pixabay |
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- und Stromverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH , Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
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